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Wir bestätigen, dass die Organe, welche für unsere Organisation bindende Entscheidungen zu treffen haben, regelmäßig tagen und dass die Sitzungen protokolliert werden. Anfragen an unsere Organisation werden in angemessener Frist beantwortet. Die Jahresrechnung wird namentlich durch eine entscheidungstragende Person unserer Organisation abgezeichnet.

Bei Prüfung unseres Jahresberichtes wird die Einhaltung dieser Verpflichtung von unseren internen Prüfgremien (z.B. Kassenprüfung), der vereidigten Buchprüfung oder der Wirtschaftsprüfung kontrolliert.

Berlin, 3. Dezember 2011
gez.  Petra Laßmann, Klaus Amann (Vorstandsmitglieder)