6. Personalstruktur: Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmenden, Honorarkräfte, geringfügig Beschäftigte, Zivildienstleistende, Freiwilligendienstleistende; Angaben zu ehrenamtlichen Mitarbeitenden
Zwei hauptberufliche Arbeitnehmer*innen in Teilzeit, zehn Honorarkräfte und Ehrenamtliche (Fortbildung und Beratung)